NiederösterreichOffen
digi4Wirtschaft – digi Investition
Land Niederösterreich
Bis zu 20 % Förderung, maximal € 25.000
Sie verbinden bestehende digitale Daten und nutzen sie für betriebliche Abläufe, Auswertungen, KI oder Energiesteuerung.
- Projektkosten
- Ab € 5.000
- Einreichung
- Ab 01.10.2026 bis 31.12.2026
Datenintegration, Schnittstellen, automatisierte Auswertungen und datenbasierte Energieoptimierung sind unmittelbar förderrelevante Projektinhalte.
Antrag vor Projektbeginn erforderlich.
Voraussetzungen und förderbare Kosten
Sie müssen den Antrag mit Projektbeschreibung vor Projektbeginn und vor verbindlichen Bestellungen einreichen. Die Fachjury entscheidet im Rahmen des verfügbaren Budgets.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen sowie Tourismus- und Freizeitunternehmen der genannten Branchen. Erforderlich sind eine aktive Gewerbeberechtigung am Investitionsstandort, der wirtschaftliche Mittelpunkt und mindestens zwei Jahre wirtschaftliche Tätigkeit in Niederösterreich. Ausgeschlossen sind insbesondere Kredit- und Versicherungsinstitute, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, bestimmte bundesbeherrschte Unternehmen und die in der Richtlinie genannten Agrar- und Fischereibereiche.
Bestehende digitale Daten müssen in betriebliche Prozesse integriert werden. Datenmanagement und Analyse müssen nachweisbar sein. Reine Insellösungen, branchenübliche Standardlösungen, IT-Grundausstattung, Anlagenautomatisierung, Ersatzinvestitionen und reine Konzepte sind ausgeschlossen.
Softwarelizenzen und Abonnements sind für 36 Monate förderbar. Hardware muss am niederösterreichischen Betriebsstandort eingesetzt werden. Nicht förderbar sind insbesondere Leasing und Mietkauf, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Rechnungen unter 200 Euro ohne Umsatzsteuer und Barzahlungen über 5.000 Euro. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung ist die Umsatzsteuer ausgeschlossen.
Es wird ein Vorhaben pro Unternehmen gefördert. Die Umsetzung erfolgt grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten. Verlängerungen müssen beantragt und genehmigt werden.
Die Förderung unterliegt den De-minimis-Regeln. Eine Kombination mit anderen Förderschienen außerhalb des Impulsprogramms ist ausgeschlossen. Eine NÖBEG-Haftung kann ergänzend möglich sein.
Kostenbasis: Anerkannte Investitionen in Software, Daten, Lizenzen, Abonnements und Hardware sowie externe Umsetzungsleistungen wie Schnittstellenentwicklung. Interne Personalkosten werden pauschal mit 10 % der Anschaffungs- und Investitionskosten berücksichtigt.
Zuletzt geprüft: 02.10.2026
Letzte inhaltliche Änderung: 02.10.2026
WienOffen
Digitalisierung
Wirtschaftsagentur Wien
Bis zu 50 % Förderung, maximal € 50.000
Interne Abläufe mit digitalen Lösungen und Schnittstellen verbessern.
- Projektkosten
- Ab € 10.000
- Einreichung
- Ab 01.01.2024 bis 31.12.2026
Für individuelle Software, Schnittstellen und durchgängige digitale Arbeitsabläufe mit nachvollziehbarem Digitalisierungsplan.
Antrag vor Projektbeginn erforderlich.
Voraussetzungen und förderbare Kosten
KMU aller Branchen mit mindestens einem Jahr Betriebsstätte in Wien. Wertschöpfende Tätigkeiten müssen überwiegend dort erbracht werden.
Reichen Sie den vollständigen Antrag vor Projektbeginn ein. Kosten sind erst nach Antragstellung und Projektstart anerkennbar. Maximale Projektlaufzeit zwei Jahre.
Nachvollziehbarer Digitalisierungsplan mit Prozessbezug erforderlich. Einzelmaßnahmen sind ausgeschlossen.
Keine internen Personalkosten, aktivierten Eigenleistungen, laufenden Betriebskosten, Standard-IT, reinen Ersatzinvestitionen oder Webseiten-Erstellung bzw. -Erneuerung. Rechnungen mit förderbaren Kosten unter 200 Euro netto sind ausgeschlossen. Bei Schulungen zählen nur Kurskosten.
Mindestens 10.000 Euro anerkannte Projektkosten. De-minimis- und Kumulierungsregeln beachten. Förderung abhängig vom verfügbaren Budget, ohne Rechtsanspruch.
Quartalsweise Juryentscheidung im Wettbewerb. Nächste Stichtage: 30. September und 31. Dezember 2026.
Kostenbasis: Anerkannte projektbezogene externe Entwicklungs-, Implementierungs- und Beratungskosten, Schulungskurskosten sowie notwendige aktivierbare Sachinvestitionen, Software und Lizenzen. Keine internen Personalkosten.
Rechenbeispiel: € 15.000 anerkannte Kosten → bis zu € 7.500 Förderung.
Zuletzt geprüft: 29.09.2026
Letzte inhaltliche Änderung: 29.09.2026
ÖsterreichweitOffen
Digitale Transformation in der Mobilität 2026 – Park & Ride
Klima- und Energiefonds, Abwicklung durch FFG
Bis zu 85 % Förderung, maximal € 1.000.000
Sie entwickeln und testen digitale Methoden zur Erfassung und Prognose der Auslastung von Park & Ride im kooperativen Forschungs- und Entwicklungsprojekt.
- Projektkosten
- Mindestbetrag nicht angegeben
- Einreichung
- Ab 23.09.2026 bis 27.01.2027, 12:00 Uhr
Datenintegration, Prognosemodelle und digitale Mobilitätsdienste sind passende Projektinhalte. Erforderlich sind ein innovatives F&E-Vorhaben mit Praxispartnern und ein geeignetes Konsortium. Externe Entwicklungsleistungen unterliegen der Drittkostengrenze.
Antrag vor Projektbeginn erforderlich.
Voraussetzungen und förderbare Kosten
Sie entwickeln und erproben innovative Methoden zur Auslastungs- und Zustandserhebung oder Auslastungsprognose von Park & Ride. Praxispartner und Bedarfsträger müssen eng eingebunden werden. Bestehende Dateninfrastrukturen und rechtliche Grundlagen sind zu berücksichtigen. Routinemäßige Änderungen sind nicht förderbar.
Sie benötigen mindestens zwei unabhängige Beteiligte. Neben einem Unternehmen muss ein KMU, eine Forschungseinrichtung oder eine Organisation aus einem weiteren EU- oder EWR-Staat beteiligt sein. Die Konsortialführung benötigt eine Niederlassung in Österreich. Einzelne Unternehmen einschließlich verbundener Unternehmen und Forschungseinrichtungen insgesamt dürfen jeweils höchstens 70 % der förderbaren Kosten tragen. Bei Kooperationen mit Forschungseinrichtungen tragen diese mindestens 10 % der beihilfefähigen Kosten und erhalten Veröffentlichungsrechte.
Sie reichen vor Projektbeginn ein und schließen vor Beginn eine rechtsgültige Kooperationsvereinbarung. Die Laufzeit beträgt höchstens drei Jahre. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.
Für industrielle Forschung gelten höchstens 80 % für kleine, 70 % für mittlere und 55 % für große Unternehmen. Für experimentelle Entwicklung gelten 60 %, 50 % und 35 %. Forschungseinrichtungen erhalten für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten höchstens 85 % beziehungsweise 60 %. Das indikative Budget des Schwerpunkts und die maximale Förderung pro Projekt betragen jeweils eine Million Euro.
Externe Dienstleistungen zählen zu den Drittkosten. Diese sind grundsätzlich auf 20 % der Gesamtkosten je beteiligter Organisation begrenzt. Überschreitungen müssen in der Projektbeschreibung begründet werden. Leistungen verbundener Unternehmen sind von dieser Deckelung ausgenommen. Subauftragnehmer erfüllen das Kooperationserfordernis nicht. Kostenverrechnungen zwischen Projektpartnern sind grundsätzlich nicht anerkennbar.
Sie müssen zusätzliche Projektkosten im Förderungszeitraum nachweisen. Marketing, Vertrieb und Patenterhaltung sind ausgeschlossen. Weitere Förderungen müssen angegeben werden und dürfen die Beihilfegrenzen nicht überschreiten. Projektergebnisse werden grundsätzlich veröffentlicht. Vertrauliche Inhalte sind ausgenommen.
Kostenbasis: Anerkannt werden projektbezogene Personalkosten, Anlagennutzung, Sachkosten einschließlich anteiliger Lizenzgebühren, externe Forschungs- und Entwicklungsleistungen sowie Reisekosten. Hinzu kommen Gemeinkosten nach dem FFG-Kostenleitfaden. Die Begrenzung der Drittkosten gilt je beteiligter Organisation.
Zuletzt geprüft: 05.10.2026
Letzte inhaltliche Änderung: 05.10.2026
WienOffen
Förderung Innovation
Wirtschaftsagentur Wien
Bis zu 45 % Förderung, maximal € 300.000
Entwickeln Sie innovative Software, digitale Dienstleistungen oder neue Prozesse mit wesentlichem eigenem Entwicklungsanteil in Wien.
- Projektkosten
- Ab € 30.000
- Einreichung
- Ab 01.01.2024 bis 31.12.2026
Externe Softwareentwicklung, Schnittstellen und automatisierte Datenverarbeitung als Teil eines Innovationsvorhabens. Das Unternehmen muss dieses im Wesentlichen mit eigenem Entwicklungsaufwand in Wien umsetzen. Eine vollständig ausgelagerte Standardimplementierung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Antrag vor Projektbeginn erforderlich.
Voraussetzungen und förderbare Kosten
Für KMU und Unternehmen in Gründung mit einer bestehenden oder geplanten Wiener Betriebsstätte, grundsätzlich aus allen Branchen. Als Gründer müssen Sie die Gründung in Wien spätestens sechs Monate nach Förderzusage nachweisen.
Entwickeln Sie kommerziell verwertbare neue oder deutlich verbesserte Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse im Wesentlichen mit eigenem Entwicklungsaufwand in Wien und auf eigenes technisches und wirtschaftliches Risiko. Alleinstellungsmerkmale, Know-how-Aufbau und nachhaltige Wertschöpfung in Wien sind erforderlich. Klimaschutz und Diversität müssen in der Projektplanung beziehungsweise Umsetzung berücksichtigt werden.
Reichen Sie vor Projektbeginn und vor jeder zurechenbaren Bestellung, Lieferung, Leistung, Rechnung oder Zahlung ein. Maximale Projektlaufzeit: zwei Jahre. Verlängerungen nur in den geregelten Ausnahmefällen. Nächster verbleibender Einreichstichtag: 31. Dezember 2026.
Maximal 45 % für kleine und 35 % für mittlere Unternehmen. Mindestens 30.000 Euro anerkannte Projektkosten. Beihilferechtliche Grenzen nach De-minimis beziehungsweise AGVO sind einzuhalten. Investitions-, Sach-, Material- und Baukosten werden ausschließlich nach De-minimis oder gegebenenfalls AGVO Artikel 22 anerkannt.
Regulärer Förderhöchstbetrag: 300.000 Euro. Laut Rahmenrichtlinie erhöhen Boni die maximale Förderung: 5.000 Euro Gründungsbonus einmalig für Gründer beziehungsweise bei Antragstellung höchstens ein Jahr alte Unternehmen. 10.000 Euro Frauenbonus bei qualifizierter Projektleitung durch eine angestellte Mitarbeiterin, geschäftsführende Gesellschafterin oder Inhaberin. Bei Kooperationen muss diese dem Lead-Unternehmen angehören.
Auswahl im Wettbewerb mit Jurybewertung, nach verfügbaren Budgetmitteln und ohne Rechtsanspruch. Halbjährliche Fortschrittsberichte und Endabrechnung spätestens drei Monate nach Projektabschluss sind erforderlich. GesbR, zahlungsunfähige oder überschuldete Antragsteller und Antragsteller mit eröffnetem Insolvenzverfahren sind ausgeschlossen. Weitere beihilferechtliche Ausschlüsse gelten.
Kostenbasis: Direkt zurechenbare Personal- und externe Beratungs- und Entwicklungskosten sowie projektbezogene Investitionen einschließlich Software und Lizenzen, Sach- und Materialkosten und erforderliche Umbauten für Maschinen und Anlagen. Auf geförderte Personalkosten kommen 20 % Gemeinkostenzuschlag. Gemeinkosten dürfen nicht zusätzlich einzeln abgerechnet werden. Grundsätzlich Nettokosten, außer bei nachgewiesen fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung. Ausgeschlossen sind insbesondere aktivierte Eigenleistungen, laufender Betrieb, Rechnungen mit förderbaren Kosten unter 200 Euro netto, Steuern, Gebühren, Finanzierung, Grundstücke und Gebäude, Maschinenstunden, Reisen, Bewirtung, Messen, Marketing, Marktvorbereitung und Steuerberatung.
Zuletzt geprüft: 05.10.2026
Letzte inhaltliche Änderung: 05.10.2026
ÖsterreichweitOffen
Energiemanagement für KMU 2026
Klima- und Energiefonds / KPC
Bis zu 30 % Förderung, maximal € 20.000
Automatisierte Energiemanagementsysteme zur flexiblen Steuerung von Energieanlagen einführen.
- Projektkosten
- Mindestbetrag nicht angegeben
- Einreichung
- Ab 23.06.2026 bis 15.04.2027, 12:00 Uhr
Datenanbindung und Steuerungssoftware als Teil eines vollständigen Energiemanagementsystems mit befugtem Fachbetrieb. Reine Dashboards oder Cloud-Auswertungen genügen nicht.
Antrag vor Projektbeginn erforderlich.
Voraussetzungen und förderbare Kosten
Dargestellt ist die KMU-Förderung: bis zu 30 % der anerkannten Nettokosten, höchstens 20.000 Euro je Standort. Für ausgewählte Begleitforschungsprojekte sind zusätzlich bis zu 1.000 Euro nach einem Betriebsjahr und Datenübermittlung möglich. Ein Antrag je Standort, höchstens fünf je antragstellender Person. Bewilligung nach vollständigem Eingang und verfügbarem Budget.
Netzebene 6 oder 7 erforderlich. Erzeugungsanlagen, elektrische Speicher und einspeisefähige Ladeeinrichtungen müssen zusammen unter 250 kW bleiben. Anlagen aus mindestens zwei zugelassenen Kategorien einbinden: erneuerbare Stromerzeugung, elektrische Speicher, Ladestellen über 3,7 kW, Wärmepumpen oder weitere elektrische Maschinen mit zusammen mehr als 25 % der maximalen Bezugslast. Trägerorganisationen von Energiegemeinschaften sind ausgeschlossen.
Standortanalyse erforderlich. Das System muss lokal und ohne Internet aktiv steuern, variable oder dynamische Preissignale verarbeiten, den Netzbezug und gegebenenfalls die Einspeisung messen sowie Leistungsvorgaben verarbeiten. Ausführung und Abnahme durch einen befugten Fachbetrieb. Reine Cloud-Lösungen, Verbrauchsreporting oder ausschließliche Eigenverbrauchsoptimierung reichen nicht.
Stellen Sie den Antrag vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder sonstigen unumkehrbaren Verpflichtung. Nur Planungsleistungen dürfen vorher erfolgen. Umsetzung grundsätzlich binnen sechs Monaten nach Genehmigung, Endabrechnung binnen weiterer drei Monate. Auszahlung nach geprüfter Endabrechnung.
Für fünf Jahre ist eine Katalogoption zur systemdienlichen Regelung verpflichtend, etwa ein dynamischer Liefer- oder Einspeisevertrag. Die geplante Option ist im Antrag anzugeben, die tatsächlich gewählte bei der Endabrechnung. Spätere Wechsel sind zu melden.
Keine Förderung laufender Softwareabos, gebrauchter Komponenten, gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen oder der eigentlichen Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speicheranlagen. Bei integrierten Systemen zählen nur ausdrücklich ausgewiesene, noch nicht geförderte EMS-Mehrkosten. Keine weitere öffentliche Förderung derselben Kosten. Bereits regional geförderte Beratung ist ausgeschlossen. Einzelbelege unter 100 Euro netto und bar bezahlte Leistungen über 5.000 Euro netto sind nicht anerkennbar.
Kostenbasis: Anerkannte umweltrelevante Nettokosten für Standortanalyse und Planung, einmalige Softwareanschaffung und erforderliche Hardware, Mess-, Kommunikations- und Steuerungstechnik sowie Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb. Laufende Softwarekosten sind ausgeschlossen.
Zuletzt geprüft: 29.09.2026
Letzte inhaltliche Änderung: 29.09.2026